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Hallenflugtermine 2023-2024

Unser Modellflugverein bietet seinen Mitgliedern auch das Modellfliegen in der Halle an

Zeit bis zum nächsten Hallenfliegen

Unsere Hallenflugsaison 2023/2024 ist nun wieder gestartet

Schau dir gerne die die Impressionen in der Bildergalerie an

Termine

So. 29.10.2023
So  05.11.2023
Sa  18.11.2023
Sa. 25.11.2023
So. 10.12.2023
So. 17.12.2023

So. 07.01.2024
Sa. 20.01.2024
So. 04.02.2024
Sa. 17.02.2024
So. 03.03.2024
So. 24.03.2024

 

Jeweils von 18:00 bis 20:00 Uhr

Kunstflug in der Halle beim LMFC, Quadro-Howi
Kunstflug in der Halle beim LMFC

Bilder vom Hallenfliegen der letzten Jahre

Adresse:
Neue Gesamtschule Ickern
Waldenburger Str. 130
44581 Castrop-Rauxel
(Die Sporthalle und die Parkplätze befinden sich hinter der Gesamtschule und sind über einen kleinen Abzweig der Waldenburger Str. zu erreichen)

Teilnahmekosten:
Erwachsene: 4€/Termin
Jugendliche: kostenlos

Flugordnung:

  1. Für jeden Flugbetrieb ist ein(e) Flugleiter(in), (nachfolgend Flugleiter genannt) erforderlich. Eine Erste-Hilfe-Ausrüstung muss zur Verfügung stehen. Der Flugleiter ist für die Einhaltung dieser Flugordnung verantwortlich.
  2. Der Flugleiter muss einen aktuell gültigen Flugleiterbericht ausfüllen. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Flugleiter diese Flugordnung einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch alle anderen Piloten diese Flugordnung einhalten. Besondere Vorkommnisse, wie z.B. Personengefährdungen oder Sachbeschädigung trägt der Flugleiter detailliert in den Bericht ein. Bei Personengefährdungen und Sachschäden informiert der Flugleiter schnellstmöglich ein Vorstandsmitglied. Alle Piloten müssen den Anordnungen des Flugleiters folgen. Der Betrieb der Modelle erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Die Teilnahme am Hallenflug ist nur Mitgliedern des LMFC gestattet.
  4. Vor jedem Flugbetrieb muss sich jeder Pilot in den Flugleiterbericht mit deutlich lesbarem Namen eintragen.
  5. Die Hallennutzungsgebühr in Höhe von 4€/Termin pro erwachsenes Mitglied ist direkt beim Flugleiter zu entrichten.
  6. Es dürfen nur 2,4-GHz-Funkanlagen verwendet werden. Sie müssen den Bestimmungen für Funkanlagen zur Fernsteuerung von Flugmodellen nach den gesetzlichen Richtlinien entsprechen.
  7. Es ist immer ein 2-Meter-Sicherheitsmindestabstand von fliegenden Modellen zu den Piloten einzuhalten.
  8. Es dürfen ausschließlich Elektro-Flugmodelle betrieben werden. Das Abfluggewicht der Modelle darf 350g nicht überschreiten. Jeder, der am Hallenflug teilnimmt, muss seinen Müll wegräumen und die Flughalle wieder sauber und ordentlich hinterlassen. Das Betreten der Sporthalle ist nur mit sauberen Sportschuhen mit hellen Sohlen, in Hausschuhen oder in Socken gestattet. Das Mitnehmen von Getränken und Ladegeräten/Ladebatterien in die Halle ist nicht gestattet. Das Laden von Modellflugakkus darf nur auf keramischen Untergründen stattfinden. Reparaturarbeiten mit Klebstoffen dürfen auf gar keinen Fall in der Halle auf dem Boden, sondern nur auf keramischen Böden vor der Sporthalle und mit zusätzlicher Tropfschutzunterlage vorgenommen werden. In der Sporthalle ist das Rauchen nicht gestattet.

Kontakt:
Bei weiteren Fragen steht Erich Aumann unter 0231/171198 zur Verfügung.